Mitgliedsbeitrag 2022/23

Die Jäger­schaft Wer­ni­ge­ro­de e.V. ver­ein­nahmt den jähr­li­chen Mitgliedsbeitrag
und die Jagd­haft­pflicht-Ver­si­che­rungs­prä­mie bar­geld­los. Des­halb bit­ten wir unse­re Mit­glie­der hier­mit, den Jah­res­bei­trag in Höhe von 70,00 € und die Prä­mie für die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung in Höhe von 25,00 €, zusam­men 95 € auf das Kon­to der:

Jägerschaft Wernigerode e.V.
Harzsparkasse
IBAN: DE61 8105 2000 0901 0261 66
SWIFT-BIC: NOLADE21HRZ

mit dem Stich­tag 1. März zu überweisen.

Als Zah­lungs­grund ist bit­te anzu­ge­ben : Beitrag/Versicherung Jäger­schaft und der Vor- und Zuna­me des jewei­li­gen Mit­glie­des. Letz­te­res ist beson­ders wich­tig, wenn die Über­wei­sung von einem auf einen ande­ren Namen lau­fen­den Kon­to erfolgt.

Mit­glie­der, die nicht über die Jäger­schaft jagd­haft­pflicht­ver­si­chert sind, über­wei­sen nur den Jah­res­bei­trag in Höhe von 70,00 €.

Drin­gend emp­feh­len wir noch­mals, dazu einen Dau­er­über­wei­sungs­auf­trag bei der Bank ein­zu­rich­ten. Damit ist gewähr­leis­tet, dass ein­mal jähr­lich, spä­tes­tens bis zum 1. März, die Über­wei­sung erfolgt.

Nach Ein­gang des Betra­ges auf dem Kon­to der Jäger­schaft erhal­ten die Mit­glie­der der Jäger­schaft wie bis­her, per Post, die Zah­lungs­be­stä­ti­gung, die für die Unte­re Jagd­be­hör­de Grund­la­ge für die Ver­län­ge­rung des Jagd­schei­nes ist.

Soll­ten Mit­glie­der der Jäger­schaft, aus wel­chen Grün­den auch immer, die Über­wei­sung ver­säu­men, sind wir recht­lich ver­pflich­tet, der Unte­ren Jagd­be­hör­de den dar­aus resul­tie­ren­den Weg­fall des Jagd­haft­pflicht-Ver­si­che­rungs­schut­zes mit­zu­tei­len. Der Rück­ruf des Jagd­schei­nes wäre die Folge.

Eine 3 Jah­res­ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung ist beim Schatzmeister
schrift­lich zu beantragen.

Bei Fra­gen zum Zah­lungs­ein­gang und dem Ver­sand der Zah­lungs­be­stä­ti­gung wen­den Sie sich bit­te an
Den­nis Paulix:
Tel. 01 70 - 8 04 50 97
Schrift­wech­sel per
Email: schatzmeister@jaegerschaft-wr.de

Für die pünkt­li­che Über­wei­sung der o.g. Beträ­ge bedan­ken wir uns.